Die Bank Austria begründet den Schritt mit dem Wunsch, ihren Kunden Rechtssicherheit garantieren zu können und “hofft auf eine rasche Klärung dieser Frage”, wie Bank Austria-Vorstand Rainer Hauser meinte. Durch die Klage des Vereins für Konsumenteninformation werde für die Kunden ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Anpassung der Gebühren in Frage gestellt.
“Wir werden unsere Preise unverändert lassen, bis Klarheit herrscht”, erklärt Peter Bosek, Privatkundenvorstand derErste BankOesterreich.
Die seit 2001 geltende Klausel ermöglicht es der Bank jeweils zum Ersten des Aprils eines Jahres die Preise um die Inflation zu erhöhen bzw. bei Deflation verpflichtend zu senken. Nach dem – nicht rechtskräftigen – Urteil in zweiter Instanz hatte das Sozialministerium am Mittwoch mitgeteilt, die Banken dürften ihre Entgelte nicht mehr automatisch an den Verbraucherpreisindex (VPI) anpassen.
(apa)
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