Bangladesch setzt Zeichen für Elefantenschutz: Einfangen und Domestizieren verboten

Die Entscheidung, die am Sonntag gefällt wurde, markiert einen bedeutenden Schritt zum Schutz der majestätischen Tiere in dem südasiatischen Land.
Historisches Urteil für den Tierschutz
Die Richter forderten die Regierung in Dhaka auf, keine weiteren Halte-Bewilligungen für wilde Elefanten mehr zu erteilen. Tierschutzorganisationen und Aktivisten feierten das Urteil als einen großen Erfolg im Kampf gegen die grausame Praxis der gewaltsamen Zähmung junger Elefanten. Rubaiya Ahmed, die Chefin der lokalen gemeinnützigen Organisation Obhoyaronno, äußerte die Hoffnung, dass mit diesem Gerichtsbeschluss die brutalen Methoden der Elefantendomestizierung ein Ende finden werden.
Ungewisse Zukunft für gefangene Elefanten
Die Frage, was mit den derzeit etwa 100 Elefanten geschehen soll, die sich in Bangladesch in menschlicher Gefangenschaft befinden, bleibt offen. Der Fall wurde von einer einheimischen Tierschutzorganisation und einer Schauspielerin vor Gericht gebracht, die sich beide für den Schutz der Elefanten stark machen.
Wandel in der Elefantennutzung
In Bangladesch wurden Elefanten traditionell als Arbeitstiere eingesetzt, vor allem zum Transport von Holz aus den Wäldern oder als Attraktion in Zirkusvorstellungen. Die Nachfrage nach Elefanten als Arbeitstiere ist jedoch zurückgegangen, unter anderem aufgrund der abnehmenden Verfügbarkeit von Wäldern und der Entscheidung der Forstbehörde, keine Waldstücke mehr für die Holzfällung zu verpachten.
Verbot der Hadani-Zähmungsmethode
Bereits zwei Jahre zuvor hatte ein Gericht in Bangladesch die brutale Hadani-Zähmungsmethode verboten. Diese Praxis, bei der junge Elefanten mit Hämmern, Nägeln und Stöcken gewaltsam "gebrochen" werden, um sie gefügig zu machen, stieß auf internationalen Widerstand. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass solche Methoden besonders in Asien verbreitet sind, nicht nur bei Arbeitselefanten, sondern auch bei Tempelelefanten oder Elefanten, die für touristische Zwecke eingesetzt werden.
(VOL.AT)
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