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Bandion-Ortner zur Beendigung der Sonderrevision

Dornbirn, Innsbruck - "Erblasser haben ein berechtigtes Interesse an der Absicherung Ihrer letztwilligen Verfügungen."

Im Kampf gegen Testamentsfälschungen habe ich daher bereits eine Prüfung möglicher Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über Testamente und des Verlassenschaftsverfahrens sowie Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des internen Kontrollsystems veranlasst”, so Justizministerin Bandion-Ortner anlässlich der Übermittlung des Berichts der Sonderrevision des Oberlandesgerichtes Innsbruck, die unmittelbar nach Bekanntwerden der Testamentsfälschungen in Vorarlberg durchgeführt wurde.

Denkbar wäre die Einführung strengerer Formerfordernisse bis hin zur Abschaffung des privaten Zeugentestaments: “Bei allen Überlegungen ist es mir sehr wichtig, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung nach einfacher Errichtung eines Testamentes und reibungsloser Abwicklung von Verlassenschaften Rücksicht zu nehmen” so die Ministerin. 2005 wurde bereits das außergerichtliche mündliche Testament wegen der Gefahr des Missbrauchs und zum Schutz der gesetzlichen Erben als ordentliche Testierform abgeschafft.

“Justizintern muss ein besonders strenger Maßstab gelten und ich setze alles daran, um in Zukunft derartiges zu verhindern” so Bundesministerin Bandion-Ortner, die gleichzeitig betonte, dass bereits an einem kompakten Maßnahmenbündel gearbeitet werde:

Neben der Verstärkung der bestehenden Maßnahmen werden auch neue innovative Wege beschritten. Diese zielen auf eine gesicherte, gegen Manipulationen geschützte Aufbewahrung von Testamenten ab und reichen von einer verstärkten Sensibilisierung über eine zielgerichtete Aus- und Fortbildung der Gerichtsbediensteten bis hin zu strengeren Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der Verwahrung von Testamenten und Urkunden.

Zum in Aussicht genommen Maßnahmenpaket gehört auch die Intensivierung der Dienstaufsicht; außerdem ist daran gedacht, neue Parameter für die laufenden Kontrollen der internen Revision einzuführen, um die Verlassenschaftsverfahren noch konzentrierter und genauer prüfen zu können.

Abschließend wies Bandion-Ortner darauf hin, dass alle Vorfälle ohne Rücksicht auf Verluste lückenlos aufgeklärt werden und die Ermittlungen zügig voranschreiten: “Ich fordere die Notare und Rechtsanwälte auf, diese Maßnahmen zu unterstützen und auch ihrerseits notwendige Schritte zu setzen.”

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