So sollen Unternehmen künftig erst ab Umsatzerlösen von über 700.000 Euro (derzeit 400.000 Euro) buchführungs- und bilanzierungspflichtig werden. Das Justizministerium rechnet damit, dass rund 12.000 Unternehmen unter die neue Umsatzschwelle fallen und von der Novelle profitieren werden. “Die vorgesehene Deregulierung wird zu einer substanziellen Verminderung der Verwaltungslasten für Unternehmen in der Höhe von rund 55. Mio. Euro führen”, zeigt sich Bandion-Ortner überzeugt.
Weiters ist beabsichtigt, eine Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz zu schaffen. Dadurch soll der unternehmensrechtliche Jahres- und Konzernabschluss aussagekräftiger werden.
Wirtschaftskammer-Präsident Leitl hat die geplante Gesetzesnovelle als “ersten wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsentlastung speziell für Kleinbetriebe” begrüßt. Insbesondere die Erhöhung der Umsatzschwelle für die Bilanzierungspflicht bringe eine spürbare Erleichterung. Weitere Maßnahmen seien jedoch notwendig, heißt es in einer Mitteilung der Wirtschaftskammer. “Die Kleinbetriebe sind von der schwierigen konjunkturellen Situation nach wie vor stark betroffen. Sie brauchen jetzt jede erdenkliche Unterstützung”, wird Leitl zitiert.
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