“Sehr oft vereinbaren die Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Obsorge nur deshalb nicht, weil sie nicht Bescheid wissen oder rund um die Geburt ganz einfach andere Sorgen haben. Wir wollen diese Paare über ihre Rechte und Pflichten informieren, ohne sie zu irgendwelchen Entscheidungen zu drängen”, so die Ministerin, die betonte, dass für sie in diesem Bereich das Kindeswohl im Mittelpunkt steht: “Daher ist es nur konsequent, wenn wir Mütter und Väter, die unverheiratet Eltern werden, über alle Möglichkeiten im Bereich der Obsorge umfassend informieren”, so Bandion-Ortner.
Der Schritt erfolge nicht nur im Interesse der unehelich geborenen Kinder, sondern auch im Bestreben, die Stärkung der gemeinsamen Verantwortung der Eltern zu betonen. Schließlich gäbe es in Österreich einen nicht unerheblichen Anteil unehelicher Geburten, wo im Gegensatz zur ehelichen Geburt die Obsorge zunächst der Mutter alleine zusteht.
Abschließend erinnerte Bandion-Ortner an die parlamentarische Enquete zu familienrechtlichen Herausforderungen am 24. Juni: “Wir werden uns an diesem Tag in einer breit angelegten Diskussion im Parlament mit Fragen des Kindeswohls nach Trennung und Scheidung beschäftigen.”
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher Tel.: 01-52152-2873 mailto:paul.hefelle@bmj.gv.at http://www.bmj.gv.at
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