In großen Firmen müssen sich 100 Impfwillige finden, dann kann der zuständige Betriebsarzt Impfungen vornehmen. Die Vermittlung des Impfstoffes sowie die Verrechnung erfolge über das Bundesministerium. Ab zehn Personen darf in kleineren Betrieben immunisiert werden. Dies sei durch eine Vereinbarung mit dem Land NÖ möglich, erklärte Heinz. Die Impfstoffdosen würden dafür über das Bundesland bezogen, die Rezeptgebühr sei an die NÖ GKK abzuführen.
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