Ab in den Urlaub!
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Glücklich kann sich derjenige schätzen, der rechtzeitig seinen Urlaub eingetragen hat und nun seine bezahlte Freizeit auf Reisen oder auch beim Wandern und Baden in Vorarlberg genießen kann.
Doch kann der Urlaubsanspruch eigentlich auch verjähren? Denn so manch Arbeitnehmer entpuppt sich hier als echter „Sammler“. Sei es, weil er - gefühlt oder auch wirklich - für das Unternehmen unentbehrlich ist oder es bei der Urlaubsabsprache mit den Kollegen Probleme gibt.
Wann du deinen Urlaub spätestens verbraucht haben solltest und wie du die Zehnerblöcke gewinnen kannst, erfährst du hier.
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