Mit der Novelle besteht künftig ein Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Karenzurlaub in der Dauer von bis zu vier Wochen auch für Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben und sich Zeit für das Baby nehmen wollen. Gleichzeitig soll für Personen, die ein Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, adoptieren, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs geschaffen werden.
Babymonat für homosexuelle Paare: die logische Konsequenz
“Der Papamonat für heterosexuelle Paare war ein erster wichtiger Schritt, ein Babymonat für homosexuelle Paare ist die logische Konsequenz, um auch der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht zu werden”, so Heinisch-Hosek. Die Ministerin sieht auch die Privatwirtschaft gefordert, einen Babymonat zu ermöglichen.
Schwerpunkt der Gesetzesänderung
Schwerpunkt der Beamten-Dienstrechtsnovelle ist aber die Sicherstellung, dass das durch zwei EuGH-Urteile notwendig gewordene neue Besoldungssystem mit einem neuen Modell der Anrechnung von Vordienst- und Ausbildungszeiten den Beamten und Vertragsbediensteten keine finanziellen Nachteile bringt. Die ursprünglich im Jänner vom Nationalrat beschlossene Regelung hätte Verluste von bis zu 0,6 Promille in der Lebensverdienstsumme bedeutet. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hatte sich im März mit der zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) auf komplizierte technische Anpassungen geeinigt, um diese auszuschließen.
Grüne sehr erfreut
“Die Erweiterung des Papamonats im öffentlichen Dienst auf gleichgeschlechtliche Paare ist absolut erfreulich. Wenn nun homosexuelle Eltern in den ersten Wochen bei ihrem Kind zu Hause sein können, kommen wir der Anerkennung von vielfältigen Lebensformen wieder einen kleinen Schritt näher”, so die Familiensprecherin der Grünen, Daniela Musiol. Die Grünen möchten generell eine vierwöchige Freistellung für alle Väter bei vollem Einkommensersatz. “Welche Familie kann schon auf ein ganzes Monatsgehalt verzichten.” (APA/red)
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