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Babyelefant-Infokampagne rund 3,2 Mio. Euro schwer

Bundeskanzler Kurz begrüßt am 19. Dezember 2020 ein als "Babyelefant" verkleidetes Kind im Bundeskanzleramt.
Bundeskanzler Kurz begrüßt am 19. Dezember 2020 ein als "Babyelefant" verkleidetes Kind im Bundeskanzleramt. ©APA
Das Bundeskanzleramt hat für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit für die "Babyelefanten"-Kampagne in Summe 3,17 Mio. Euro ausgegeben - und zwar noch ohne Agenturhonorar, wie es in einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch das Bundeskanzleramt hieß.
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Konkret ging es in der Anfrage von NEOS-Mandatarin Henrike Brandstötter um jenen Werbespot, in dem die Regierung gemeinsam mit dem Roten Kreuz mittels "Babyelefant" dazu motivieren versuchte, sich an die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu halten. Der im Rahmen der "Schau auf dich, schau auf mich"-Kampagne entstandene Spot, in dem ein als Elefant verkleidetes Kind darum bemüht ist, Menschen auseinander und auf Abstand zu halten, wurde u.a. auf dem Youtube-Kanal des Bundeskanzleramts veröffentlicht, heißt es in Anfrage. Zu sehen war der Clip in zahlreichen Medien, aber auch als Print-Sujet, worauf auch das Kanzleramt hinweist.

Die einzelnen Kostenpunkte

Den Löwenanteil bei den Ausgaben machten jene für Print-Produkte aus (1.328.607,83 Euro), gefolgt von Audiovisuelle Medien/TV-Spots (728.686,94 Euro) und Onlinemedien/Digitale Medien (700.788,47 Euro). Am unteren Ende folgte "Out of Home"-Werbung wie etwa Plakate (201.612 Euro), Hörfunk (194.776,01 Euro) und Soziale Netzwerke (21.607,66 Euro). Zweck des Spots war es laut Kanzleramt, "die Maßnahmen der Bundesregierung (Abstand halten) in Erinnerung zu rufen".

Agenturhonorar bleibt geheim

Nicht umfasst ist in diesen Zahlen das Agenturhonorar. Das Kanzleramt verweist darauf, dass für die durch den Covid 19-Fonds finanzierte "Schau auf dich, schau auf mich"-Kampagne die Mediaagentur Wavemaker beauftragt wurde. Die Begleitung und Umsetzung dieser Aktivitäten sei durch Abruf der Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) erfolgt. "Das von der BBG ausverhandelte Agenturhonorar dieser BBG-Rahmenvereinbarung wird, abhängig vom gestaffelten Nettoschaltvolumen, prozentuell berechnet. Es wird um Verständnis ersucht, dass diese Vertragsdetails Geschäftsgeheimnisse darstellen, die nicht bekannt gegeben werden können", heißt es in der Anfragebeantwortung.

Unklar "wer wann wen bezahlt"

Brandstötter kritisierte das Vorgehen gegenüber der APA: Auch nach einem Jahr Pandemie würden Kreativleistungen "von irgendwoher über das 'Nadelöhr Rotes Kreuz' kommen", sagte sie. Es sei nicht klar, "wer die Kreativleistung erbringt und noch weniger, wer wann wen dafür bezahlt". Verärgert zeigte sich die pinke Abgeordnete u.a. auch darüber, dass unklar sei, wie hoch die Provisionen für die Mediaagentur ausfallen.

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(APA)

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