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Axt-Mord an Freundin: Ex-Sängerknabe erhielt in St. Pölten Urteil "lebenslang"

Das Urteil nach dem Axt-Mord lautet auf lebenslange Haft
Das Urteil nach dem Axt-Mord lautet auf lebenslange Haft ©APA (Sujet)
Mit dem Urteil einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes endete am Dienstag am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen einen 26-Jährigen, der im Herbst 2012 seine Freundin im Streit mit einer Axt erschlagen haben soll. Nach der Tat im Elternhaus der 21-Jährigen in Sieghartskirchen (Bezirk Tulln) reinigte er das Zimmer und transportierte die Leiche im Pkw nach Wien.
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Der Angeklagte wurde wenige Tage nach dem Verbrechen ausgeforscht, nachdem die Angehörigen die Polizei eingeschaltet hatten, weil sie die Studentin nicht erreicht hatten.

Axt-Mord bei Prozess in St. Pölten gestanden

Der 26-Jährige hatte sich im Prozess geständig gezeigt. Der erste Verhandlungstermin im April war geplatzt, weil er nach einem zuvor in der U-Haft verübten Selbstmordversuch ins Spital gebracht werden musste. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

“Kaltblütig und verwerflich”

Der vorsitzende Richter Markus Grünberger erklärte zum Strafausmaß, dass es aufgrund des “kaltblütigen und verwerflichen Verhaltens” nach sowie der “Brutalität während der Tat”, angemessen erscheine. Der Angeklagte sei noch einmal mit der Leiche im Auto zum Tatort zurückgefahren und habe danach auch noch Bargeld vom Bankkonto des Opfers behoben.

Was der Auslöser für die Straftat am Morgen des 15. Oktobers 2012 war, konnte der 26-Jährige selbst nicht erklären: Er wisse es nicht, es hätte keinen gegeben, meinte er. Zwar wäre es zuvor zu einem Streit gekommen, u.a., weil er zu seiner anderen Freundin zurück wollte und auch, weil er der Studentin offenbart habe, keinen Job zu haben, räumte er ein.

Angeklagter erstickte Freundin mit Polster

Zwischendurch habe sich dann die junge Frau geduscht und als sie in das Zimmer zurückkam, sei der Angeklagte gerade dabei gewesen, den offenen Kamin mit Holz zu befüllen. Zum Zerkleinern des Brennmaterials habe er eine Axt, die er schon Tage zuvor in den Raum gebracht haben wollte, in der rechten Hand gehabt. Als er dann aus der Hocke aufstand, habe er einfach mit der stumpfen Seite des Werkzeugs auf die rechte Schläfe seiner Freundin eingeschlagen.

“Ich habe sie aber nicht töten wollen”, so der junge Mann, “ich wollte nur, dass dieses Geräusch (die Frau lag röchelnd am Boden, Anm.) aufhörte.” Deswegen habe er ihr einen Polster bis zu 15 Minuten lang aufs Gesicht gedrückt – so lange, bis ihr Körper erschlaffte.

Junge Frau starb rasch

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb die junge Frau einen raschen Tod – sie erlitt durch die heftigen Schläge mit der Axt auf die rechte Schläfe ein Schädel-Hirn-Trauma, das zu einer Hirnlähmung führte. Abwehr-oder Deckungsverletzungen wurden keine festgestellt. Aus psychiatrischer Sicht stand der – psychisch gesunde – Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht unter Drogeneinfluss und war zurechnungsfähig.

(apa/red)

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