Autofahrer aufgepasst! Neuerungen im Verkehr 2018

Neue § 57a-Vorschriften
Hier treten ab 20. Mai 2018 neue Toleranzfristen in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum drei Monate vor dem Prüfmonat.
Für Pkw, Motorräder, Quads, Mopedautos, Anhänger bis 3,5 Tonnen, Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat.
Verpflichtender eCall in neuen Autos
Ab 31. März 2018 müssen neu genehmigte Fahrzeugtypen der Klasse M1 und N1 über ein eCall-System verfügen – das sind alle Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.
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