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Autobahnvignette anbringen nicht vergessen

Ab Dienstag, dem 1. Februar 2011 müssen sämtliche Fahrzeuge, welche eine Autobahn in der Schweiz befahren, mit einer gültigen Vignette des Jahres 2011 ausgerüstet sein.

Die Kantonspolizei St.Gallen wird im Rahmen ihrer übrigen Kontrolltätigkeiten auf Autobahnen das Vorhandensein der Vignetten überprüfen. Autolenker, welche ohne gültige Vignette auf einer Autobahn angehalten werden, müssen mit einer Ordnungsbuße von Fr. 100.— gebüsst werden.

 

Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:

  • bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel)
  • bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil
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