Der Ausweisungsentscheid des Asylgerichtshofs gegen Arigona Zogaj ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekanntgegeben. Dem Asylgerichtshof seien bei der Beurteilung keine Fehler unterlaufen, heißt es in der offiziellen Begründung. Der Spruch bedeutet, dass die Ausweisung, die bis zum Ende des VfGH-Verfahrens aufgeschoben worden war, durchgeführt werden kann.
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