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Ausnahme: Diversion für Kinderpornografie

Der Mann muss 550 Euro Geldbuße bezahlen.
Der Mann muss 550 Euro Geldbuße bezahlen. ©Bilderbox/Symbolbild
Wer Kinderpornografie konsumiert, wird für gewöhnlich verurteilt und hat dann eine Vorstrafe.

Von Seff Dünser / NEUE

Der wegen des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagte 38-Jährige kam am Landesgericht Feldkirch ausnahmsweise mit einer Diversion davon. Denn ihm wurde nur die Weiterleitung eines einzigen Kinderpornovideos zur Last gelegt. Bei einer Hausdurchsuchung war bei ihm sonst kein kinderpornografisches Material gefunden worden.

Deshalb gewährte Richter Martin Mitteregger dem unbescholtenen und geständigen Angeklagten beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Wenn der Bauarbeiter dem Gericht als Geldbuße 550 Euro überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden. Der richterliche Beschluss zur diversionellen Erledigung, mit dem der von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig.

Der angeklagte Ausländer südosteuropäischer Herkunft hatte ein Video, das Sex eines minderjährigen Buben mit einem Esel zeigt, erhalten und auf Facebook weitergeleitet. Er habe das Video für einen Scherz gehalten, sagte der im Oberland lebende Mann. Er habe sonst mit Kinderpornografie nichts zu tun.

Der Richter verwies darauf, dass in zweiter Instanz am Inns­brucker Oberlandesgericht (OLG) bereits eine Diversion in einem ähnlichen Strafverfahren genehmigt worden war. Im April hatte eine Richterin des Landesgerichts Feldkirch einem unbescholtenen Angeklagten eine Geldbuße von 800 Euro auferlegt, der ebenfalls ein kinderpornografisches Video mit einem Esel und einem Buben als Darstellern weitergeleitet hatte. Vor Gericht hatte der 31-jährige gesagt, es klinge blöd, aber er habe beim Betrachten des Videos sein Augenmerk auf den Esel gelegt und nicht auf den Buben. Das klinge tatsächlich blöd, merkte die Richterin dazu an.

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