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Aus für Wettlokal in Dornbirn, Tipico klagt auf Schadenersatz

Tipico will gegen den Bescheid vorgehen und auf Schadenersatz klagen.
Tipico will gegen den Bescheid vorgehen und auf Schadenersatz klagen. ©MJ, Hofmeister
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Die Lizenz für den Sportwettenanbieter in der Bildgasse hätte 2020 aufgrund eines Behördenfehlers nicht vergeben werden dürfen und wird nun nicht erneuert. Tipico-Betreiber Pierre Mitternöckler möchte Investitionskosten im sechsstelligen Bereich einfordern.

2020 erhielt die Tipico-Niederlassung in der Dornbirner Bildgasse nach umfangreicher Prüfung die Lizenz nach dem Vorarlberger Sportwettengesetz.

Aufgrund eines formalen Fehlers sei diese nicht mehr erneuert worden und das Wettlokal muss ab 1. November 2023 seine Pforten schließen. Grund dafür ist eine Abstandsregelung, eine Kleinkinderbetreuungseinrichtung befindet sich aus Sicht der Behörden zu nahe an dem Wettlokal.

Betreiber wollen gegen den Bescheid vorgehen

Für den Tipico-Vertragspartner und WKV-Branchensprecher Pierre Mitternöckler ein immenser Schaden, zumal er die Auslegung des Abstandsgesetzes angesichts des Umstands, dass sich die Tagesstätte für Kleinkinder über den nahegelegenen Gleisen der ÖBB befinde, nicht nachvollziehen kann. Jetzt möchte der offiziell anerkannte Wettanbieter gegen den Bescheid der Landesregierung beim Verwaltungsgericht vorgehen.

Behördenfehler und irrtümlich erteilte Lizenz?

Für Rechtsbeistand Mag. Clemens Achammer liegt der Fehler klar bei den Behörden: "Für die Betreiber ist es verständlicherweise ärgerlich, wenn man 2020 nach umfassender Prüfung und im behördlichen Wissen um die Kleinkinderbetreuungseinrichtung eine Bewilligung erteilt, und diese dann bei den gleichen Voraussetzungen nicht mehr verlängert. Der Fehler lag im damaligen Bescheid. Während der drei Jahre Betrieb ohne zu beanstandenden Vorkommnisse hat Tipico viel in den Standort investiert. Und diese Summe werden wir einfordern, es handelt sich um rund 300.000 Euro. Hinzu kommt noch die Pacht. Denn der Vermieter besteht auf die Einhaltung des Vertrages, egal ob der Betrieb läuft oder nicht."

Clemens Achammer will gegen den Bescheid vorgehen.

Willkürliche Auslegung des Gesetzes?

Unverständlich sei für den Juristen außerdem die Auslegung des Vorarlberger Glücksspiel- und Sportwettengesetzes. Die Betreiber müssten 150 Meter Luftlinie Abstand von Kinderbetreuungseinrichtungen einhalten, hier handle es sich aber um eine Einrichtung für Kleinkinder und auch die Auslegung, die Luftlinie von Gebäudekante zu Gebäudekante heranzuziehen, grenze für den Feldkircher Rechtsanwalt an Willkür.

Fawad Aschqari, seit 9 Monaten bei Tipico Dornbirn beschäftigt, und GF Pierre Mitternöckler.

"Der Schutzzweck wird hier einer Norm entsprechend ausgelegt, die schwer nachvollziehbar ist. Zumal sich dazwischen die Bahngleise befinden. Und ich kann beim besten Willen hier keine Gefährdung für die Einrichtung erkennen", führt Achammer weiter aus.

Pierre Mitternöckler muss die Niederlassung in Dornbirn ab 1. November 2023 schließen.

Seiner Meinung nach werde die Branche außergewöhnlich kontrolliert. Und gerade bei den Wettlokalen, die nach strengen Vorschriften handeln, würde man einen Betrieb nahezu unmöglich machen. Was wiederum dem illegalen Glücksspiel in die Hände spiele, denn seriöse Betreiber wie Tipico in Dornbirn würden damit gezwungen, ihr Geschäft einzustellen.

Verantwortungsvolles Wetten unter strengsten Auflagen, Tipico sieht sich mit Behördenwillkür konfrontiert.

Behörde kontert, will sich zu laufendem Verfahren nicht äußern

Vonseiten der Stadt Dornbirn verwies man an die Zuständigkeit von Bezirkshauptmannschaft oder dem Land Vorarlberg. Auf VOL.AT-Anfrage erfolgte die Antwort von Mag. Martina Schönherr, Vorständin der Abteilung Inneres und Sicherheit des Amtes der Vorarlberger Landesregierung: "Gegen die Abweisung des Antrags auf Erteilung einer neuerlichen Bewilligung für die Betriebsstätte in Dornbirn steht den Betreibern das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Für den Fall, dass die Behörde von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung absieht, hätte sodann das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg darüber zu entscheiden. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir zu einem laufenden Verfahren keine Auskunft erteilen können."

Der Wettanbieter in der Bildgasse blickt unsicheren Zeiten entgegen.

Tipico-Betreiber kämpft um Schadenersatz

Pierre Mitternöckler bleibt indes nichts anderes übrig, als am 1. November das Wettlokal in der Bildgasse zu schließen. Der WKV-Branchensprecher zeigt sich aber kämpferisch und will zumindest die sich auf rund 300.000 Euro belaufenden Investitionskosten ersetzt haben, von wem auch immer. Denn so wie es laut dem Tipico-Partner aussieht, seien sich die Behörden nicht einig, wer jetzt denn genau Schuld zu tragen habe. Fakt sei aber, dass es sich um einen Fehler im Rahmen der Erstprüfung gehandelt habe.

Mitternöckler möchte die entstandenen Investitionskosten zurückerstattet haben.

"Es handelt sich außerdem nicht um eine Lizenzneuvergabe, sondern um das Ansuchen einer Verlängerung, was aus dem aktuellen Bescheid wiederum nicht hervorgeht. Meiner Meinung nach wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Zumal wir als seriöser Anbieter strengste Auflagen berücksichtigen, im Sinne von Spielerschutz, strikten Alterskontrollen oder dem Schutz vor Spielsucht", zeigt sich Mitternöckler entrüstet. Ob das Lokal weitergeführt werden kann, oder wer sich für den entstandenen Schaden zu verantworten hat, wird wohl die Gerichte beschäftigen.

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