Mit einer Absichtserklärung im 3. Ministerrat der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung wurde am Dienstag angekündigt, den Vorgaben der internationalen Arbeitsgruppe gegen Geldwäscherei (FATF) zu folgen. Wie mit bestehenden Konten verfahren wird, wird in einem Gipfel zwischen Finanzministerium und Banken am Freitag erläutert.
Der Ministerrat nahm heute die erwartete Erklärung des Finanzministers zur geplanten Aufhebung der Sparbuchanonymität in Entsprechung des FATF-Beschlusses vom 3. Februar 2000 zur Kenntnis.
„Zur Manifestation der Unterstützung Österreichs für die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche“ sowie zur Erklärung der Absicht Österreichs, „die Sparbuchanonymität, auch zur Vermeidung des Ausschlusses Österreichs aus der FATF, abzuschaffen“, wurde von den Ministern eine Absichtserklärung beschlossen.
Die Absichtserklärung im Wortlaut:
„Die österreichische Bundesregierung unterstützt vollinhaltlich die internationalen Bemühungen – insbesondere auch jene der FATF und der Europäischen Union (EU) – zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Die österreichische Bundesregierung beabsichtigt daher, bis spätestens 20. Mai 2000 eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bankwesengesetzes einzubringen mit der Zielsetzung, die Möglichkeit zur Eröffnung anonymer Sparbücher noch im Laufe des Jahres 2000 zu beseitigen und den von der FATF geforderten Kriterien nachzukommen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung größten Bedacht auf die schützenswerten Interessen der Sparer nehmen.
Diese Maßnahme wird die österreichische Bundesregierung auch deshalb beschließen, um einen Ausschluss aus der FATF zu verhindern.
Die österreichische Bundesregierung unterstützt die Zielsetzungen der FATF vollinhaltlich auch deshalb, weil Österreich Gründungsmitglied der FATF ist und sich auch zur Umsetzung der 40 Empfehlungen der FATF verpflichtet hat.
Diesbezüglich wurde auch schon eine Fülle entsprechender Umsetzungsmaßnahmen gesetzt“, heißt es in der Erklärung.
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