Wir brauchen eine Ersatzlösung. Eine Änderung muss kommen.“ Jedenfalls, so Rasinger, „kann man auf das Geld nicht verzichten“.
Zum jüngsten Bericht der OÖ Gebietskrankenkasse, wonach 97 Prozent der verrechneten Ambulanzgebühren zu „streichen“ seien und die Versicherten die bezahlte Gebühr zurück erhalten müssten sowie den verbleibenden Einnahmen von 0,23 Millionen Euro ein Aufwand von 4,9 Millionen Euro gegenüber stehe, sagte Rasinger angesichts zahlreicher Ausnahmen: „Der oberste Souverän ist der Verfassungsgerichtshof. Das muss man zur Kenntnis nehmen.“
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