AA

NEOS-Pläne: Aus für die Bezirksgerichte in Vorarlberg?

Die NEOS fordern eine große Justizreform. Unter anderem sollen Bezirks- und Landesgerichte zusammengelegt werden. Was würde dies für Vorarlberg bedeuten? Das sagt Gerald Loacker dazu.

Schon seit längerer Zeit rühren die NEOS die Werbetrommel für eine große Justizreform: Geht es nach den Vorstellungen der Pinken, sollen die Bezirks- und Landesgerichte zu sogenannten Eingangsgerichten zusammengelegt werden – welche dann als erste Instanz “für alle Rechtssachen” zuständig sein sollen. Die NEOS orientieren sich dabei am skandinavischen Vorbild. Das vier-Stufen-System soll auf drei Ebenen reduziert werden. Übrigbleiben sollen ein Eingangsgericht, ein Obergericht sowie der oberste Gerichtshof.

Loacker: Reduktion “nicht notwendigerweise”

Würde das für Vorarlberg – ginge es nach den NEOS-Plänen – ein Aus für die fünf Bezirksgerichte, und die Reduktion der Gerichtsbarkeit auf eben ein “Eingangsgericht” bedeuten? Loacker sagt auf VOL.AT-Anfrage, eine Reduktion müsse “nicht notwendigerweise” sein. Ein Bundesland könne auch mehrere solcher Eingangsgerichte haben. Vielmehr sei das wohl eher eine Frage der “Sinnhaftigkeit der Abgrenzung”, was derzeit zum Landesgericht – und was zum Bezirksgericht – gehöre.

Griss fordert große Reformen

NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss hält indes wenig davon, einen – von der FPÖ geforderten – Staatssekretär im Justizministerium zu installieren. Aber auch sie forderte Minister Josef Moser (ÖVP) am Dienstag in einer Pressekonferenz auf, endlich große Justizreformen anzugehen, im Strafvollzug und bei der Gerichtsstruktur.

Die ganze Pressekonferenz im Video

Keinen Bedarf sieht Griss, Moser durch einen Justiz-Staatssekretär zu entlasten, wie das Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger gefordert hat. Damit würden nur die Regierungsmitglieder vermehrt. Im Justizministerium gebe es einen Generalsekretär und “hervorragende Beamte”, also sollte Moser “in der Lage sein, seine Aufgaben zu bewältigen”.

Dieser sei freilich bisher in erster Linie als “Reformminister” aufgefallen, stellte auch Griss fest – und kritisierte die gesamte schwarz-blaue Regierung dafür, dass sie den Rechtsstaat u.a. durch Einsparungen schwäche statt stärke. Nötig wären Verbesserungen der Gerichtsstruktur, beim Personalstand, den Staatsanwälten, Sachverständigen und der Sachwalterschaft. Hier gebe es einige Unzufriedenheit in der Bevölkerung, berichtete Griss von Gesprächen mit Bürgern.

Auch Familiengerichtsbarkeit als Thema

Immer wieder angesprochen werde die Familiengerichtsbarkeit. Sie liegt in der Zuständigkeit der Bezirksgerichte und wird daher vorwiegend von jungen, häufig wechselnden Richtern erledigt. Sie würde aufgewertet, wenn man die vierstufige Gerichtsbarkeit (Bezirksgericht-Landesgericht-Oberlandesgericht-Oberster Gerichtshof) auf drei Stufen reduziert, bekräftigte Griss ihren schon als OGH-Präsidentin deponierten Vorschlag – den vor Kurzem auch Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer wieder aufgegriffen hat.

Bei den Staatsanwälten gelte es, den “Geruch, sie seien Befehlsempfänger eines Regierungsmitgliedes” – etwa in der Causa BVT ein Thema – zu beseitigen, und zwar durch Übertragung des vom Justizminister ausgeübten Weisungsrechts an einen unabhängigen Staatsanwalt. Dieser sollte vom Parlament bestellt werden, für eine Funktionsperiode von zwölf Jahren ohne Verlängerungsmöglichkeit, verlangen die NEOS.

Griss fordert mehr Personal

Außerdem bräuchten die Staatsanwälte und die Gerichte insgesamt mehr Personal. Strengere Strafen und mehr Polizisten allein brächten nichts, wenn es nicht genug Justizpersonal gibt, um Anzeigen zu bearbeiten und Verfahren flott zu erledigen. So müsste für Karenzen Vorsorge getroffen werden, damit Abteilungen nicht über Jahre unbesetzt sind, forderte Griss. Der Personalmangel sei umso unverständlicher, als Österreich die europaweit – wenn nicht weltweit – höchsten Gerichtsgebühren hat. Sie müssten gesenkt und gedeckelt werden.

Auch Maßnahmen gegen immer wieder beklagte Probleme mit Sachverständigen müsse Moser angehen – und eine Agentur einrichten, die Qualitätsstandards vorgibt und ihre Einhaltung kontrolliert. “Höchst an der Zeit” sei es für die große Reform des Strafvollzugs für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dazu wurde unter Ex-Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bereits ein großes Paket vorbereitet, dieses sollte endlich umgesetzt werden. Schließlich seien “nicht nur Sturmgewehre für die Polizisten”, sondern besonders auch der Strafvollzug für die Sicherheit der Bevölkerung wesentlich, merkte Griss an.

(APA/Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • NEOS-Pläne: Aus für die Bezirksgerichte in Vorarlberg?