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Aus für ausschließlich bedingte Haft bei Vergewaltigung

Regierung plant Anhebung der Mindeststrafe und Änderungen bei Strafzumessungskriterien
Regierung plant Anhebung der Mindeststrafe und Änderungen bei Strafzumessungskriterien ©APA/Symbolbild
Die Regierung plant eine Reform des Strafrechts bei Sexualdelikten. Künftig soll es keine ausschließlich bedingten Haftstrafen für Vergewaltiger mehr geben, hieß es am Sonntag gegenüber der APA.

Erreicht werden soll das durch eine Anhebung der Mindeststrafe sowie durch Änderungen bei den Strafzumessungskriterien. Nach der Analyse eines Gutachtens sollen die weiteren Schritte diskutiert werden.

Derzeit können Vergewaltiger auch eine bedingte Haft bekommen. Das heißt, sie müssen dann einfach nicht ins Gefängnis. Das soll sich nun ändern, wie Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Justizminister Josef Moser und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) bekannt gaben. Zumindest ein Teil der Strafe muss dann unbedingt erfolgen, die Haft muss also tatsächlich angetreten werden.

Anzeigen wegen Vergewaltigung gestiegen

Laut jüngster Kriminalstatistik sei die Zahl der Anzeigen von Vergewaltigungen gegenüber dem Vorjahr um rund 43 Prozent gestiegen, hieß es aus der Regierung. “Die Opfer von sexueller Gewalt leiden oft lebenslang, da kann es für die Täter kein Pardon geben”, rechtfertigte Innenminister Kickl die Maßnahme. Das “richtige Signal, dass es keine Toleranz bei derartigen Übergriffen gibt”, sieht Staatssekretärin Edtstadler.

Laut Justizminister Moser sollen nach Einlangen und Analyse eines Gutachtens in einer Task Force die weiteren Schritte diskutiert werden. Auch die Bereiche des Opferschutzes und der Täterarbeit sollen dabei berücksichtigt werden.

NEOS sehen Strafverschärfung skeptisch

Die NEOS sehen die geplanten Strafverschärfungen bei Vergewaltigung skeptisch. “Wenn Verfahren erst nach Jahren abgeschlossen werden, weil es an Staatsanwälten und Richtern fehlt, nützen die strengsten Strafen nichts”, sagte Justizsprecherin Irmgard Griss. Zudem gehöre geprüft, ob strengere Strafen überhaupt zu einem Rückgang der Delikte führen.

(APA)

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