Leitl wollte die geplante Abschaffung der Kreditvertragsgebühr nicht als politischen Abtausch im Zug des Bankenpakets erkennen und sprach davon, dass der Vorschlag in die Arbeitsgruppe zur Bankensteuer eingebracht wird: “Der Unterschied ist, dass er jetzt die Rückendeckung des Finanzministers hat. Das war bisher nicht der Fall.”
Die Kreditvertragsgebühr hat dem Staat zuletzt pro Jahr 150 Mio. Euro eingebracht, die jeweils etwa von privaten Kreditnehmern und Unternehmen bezahlt wurden. Gegen die Abgabe hatten sich auch immer wieder Konsumentenorganisationen, Wirtschaftstreuhänder und im speziellen die Banken ausgesprochen.
Als positiv wertete Leitl auch die Aussage des Finanzministers, dass die Bemessungsgrundlage für die künftige Bankensteuer spekulative Transaktionen sein werden: “Ich gehe davon aus, dass die Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage vom Tisch ist.”
Eine solche Steuer würde einzelne Transaktionen, etwa im Eigenhandel der Banken, aber auch von Unternehmen und Anlegern treffen, sofern die Geschäfte kreditfinanziert sind. Eine Belastung normaler Unternehmenskredite gebe es damit nicht, meinte der WKÖ-Chef.
Es “bietet sich an, die Banken über spekulative Produkte zu besteuern, eine Solidarabgabe einzuheben und im Gegenzug aber auch administrativen Mist wegzubekommen”, hatte Finanzminister Josef Pröll am Donnerstag im ORF-Morgenjournal erläutert. Man verhindere “durch diese Abschaffung auch die Überwälzung der Kosten”. Wie sich die SPÖ dazu stellt, war vorerst nicht klar. In den vergangenen Jahren hatten SP-Wirtschaftsvertreter die Kreditgebühr mehrfach vor dem Aus gesehen.
AK-Präsident Herbert Tumpel (S) erklärte am Donnerstag, die Abschaffung der Kreditgebühr entspreche einer langjährigen Forderung der AK. Davon würden die Konsumentenkreditnehmer profitieren. Zugleich warnte er, dass damit der Steuereinnahmenrahmen aus der kommenden Bankensteuer nicht geschmälert werden darf. Es müsse wie angekündigt bei Steuermehreinnahmen von 500 Mio. Euro bleiben.
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