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Aus Angst vor Freundin Einbruch vorgetäuscht

Freigesprochen wurde der von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte vom zusätzlichen Vorwurf des versuchten Betrugs.
Freigesprochen wurde der von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte vom zusätzlichen Vorwurf des versuchten Betrugs. ©Symbolbild/Bilderbox
Aus Angst vor einer negativen Reaktion seiner Freundin und vor dem Auffliegen seiner Spielsucht hat der Angeklagte vorgetäuscht, das Opfer eines Einbruchsdiebstahls geworden zu sein.

(Neue/Seff Dünser)

Der 31-Jährige hat bei der Polizei wahrheitswidrig angezeigt, bei einem Einbruch in seine Wohnung hätten unbekannte Täter 500 Euro gestohlen. Damit wollte der in Vorarlberg lebende Deutsche vertuschen, dass er spielsüchtig ist und 500 Euro in einem Spielcasino verspielt hat.

Wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat wurde der unbescholtene und reumütig geständige Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (240 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Freigesprochen wurde der von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte vom zusätzlichen Vorwurf des versuchten Betrugs. Denn er hatte den angeblichen Einbruchsdiebstahl telefonisch bei seiner Versicherung gemeldet, bei der er eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hatte. Der 31-Jährige reichte aber die benötigte polizeiliche Bestätigung nicht nach und erhielt von der Versicherung kein Geld. Er sagte, er habe die Versicherung nicht betrügen wollen und dort nur auf Drängen seiner Freundin angerufen. Der Angeklagte sei freiwillig vom nicht vollendeten Versuch des Betrugs zurückgetreten, sagte Richterin Claudia Hagen.

Es sei bedenklich, dass die Polizei den 31-Jährigen bei der zweiten Einvernahme zuerst als Zeugen und dann als Beschuldigten befragt habe, merkte die Strafrichterin an. Schließlich sei schon vor der zweiten Einvernahme gegen ihren Mandanten ermittelt worden, teilte Verteidigerin Lerch mit.

Der Angeklagte sagte, er werde jetzt eine stationäre Therapie wegen seiner Spielsucht antreten. Er sei dankbar, dass seine Freundin ihn trotz allem inzwischen geheiratet habe.

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