Künftig muss eine Baufirma, die ein Subunternehmen engagiert, entweder voll haften oder 20 Prozent der Auftragssumme sofort an die Gebietskrankenkasse abliefern. Geht eine Subfirma in Konkurs, fällt die Kasse dadurch nicht mehr komplett um die Beiträge um. Hintergrund der neuen Regelung ist laut ÖGB-Chef Hundstorfer, dass es bisher vor allem in der Baubranche üblich ist, Aufträge teilweise an andere Unternehmen weiterzugeben. Darunter befänden sich immer wieder Firmen, die die Arbeitnehmer zwar bei der Sozialversicherung anmelden, aber nie Beiträge oder Steuern bezahlen würden. Würden diese Subunternehmen dann etwa von der Krankenkasse in den Konkurs “geschickt”, sei das Bauvorhaben entweder bereits abgeschlossen oder durch eine nächste neu gegründete Scheinfirma übernommen worden. Der Kreditschutzverband habe für 2005 errechnet, dass bereits zehn Prozent aller Insolvenzen auf derart betrügerischen Vorgangsweisen beruhten.
Mit der Neuregelung werde “dem Sozialbetrug in der Baubranche endlich ein Riegel vorgeschoben”, erklärte Hundstorfer am Dienstag in einer Pressemitteilung. Durch diese betrügerischen Praktiken seien den Gebietskrankenkassen jährlich Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen entgangen. In einem “Presse”-Bericht war zuletzt von knapp 100 Mio. Euro die Rede. Angesichts der prekären Lage der Gebietskrankenkassen sei die Neuregelung überfällig”, betonte Hundstorfer in einer Pressemitteilung. Von den neuen Bestimmungen profitierten aber auch all jene Unternehmen, die seriös arbeiten und dadurch bisher einen Wettbewerbsnachteil hatten.
Der Gesetzgeber kopiert damit das 2003 eingeführte Reverse-Charge-System am Bau: Seit die Auftraggeber die gesamte Umsatzsteuer abführen müssen, gibt es keinen Vorsteuerbetrug mehr. Dem Fiskus brachte die Regelung jährliche Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer von bis zu 350 Mio. Euro.
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