Aufregung um "Jesus-Sager" von Tiroler Grünen-Klubobmann

“Am Karfreitag um 15 Uhr ist Jesus am Kreuz vor Lachen gestorben”, schrieb Mair auf Twitter und postete dazu ein Bild von Christus am Kreuz.
Am Karfreitag um 15 Uhr ist Jesus am Kreuz vor Lachen gestorben.
— Gebi Mair (@gebimair) 19. Februar 2019
Der Koalitionspartner ÖVP kritisierte Mair scharf. Die FPÖ forderte eine strafrechtliche Prüfung. Mair entschuldigte sich inzwischen.
“Damit wollte ich mich nicht über Jesus lustig machen, sondern ausdrücken, dass die Entscheidung der Bundesregierung zum Lachen ist. Entschuldigung an alle Gläubigen, die sich angegriffen fühlen. Keine Entschuldigung bei der Regierung für meine Kritik”, twitterte der grüne Klubobmann im Landtag am Mittwoch.
🙈 Damit wollte ich mich nicht über Jesus lustig machen, sondern ausdrücken, dass die Entscheidung der Bundesregierung zum Lachen ist. Entschuldigung an alle Gläubigen, die sich angegriffen fühlen. Keine Entschuldigung bei der Regierung für meine Kritik.
— Gebi Mair (@gebimair) 20. Februar 2019
ÖVP spricht von “No-Go”
Schwer verärgert zeigte sich jedoch der Koalitionspartner der Grünen auf Landesebene, die Tiroler ÖVP. “Es ist ein absolutes No-Go, religiöse Gefühle von Menschen zu verletzen. Das ist zutiefst zu verurteilen. Ich habe das Mair auch klar gesagt und verlangt, dass er sich entschuldigen soll”, sagte Klubobmann Jakob Wolf der APA.
FPÖ fordert strafrechtliche Prüfung
Nicht dabei belassen will es Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger. Für ihn verhöhnt dieser Sager “nicht nur die christlichen Kirchen, sondern vor allem die gläubige Bevölkerung in Österreich”.
Zu solchen Entgleisungen des Klubobmannes der Grünen im Tiroler Landtag @gebimair erwarte ich mir klare Worte der @VPTirol und insbesondere von LH Platter! #intirol https://t.co/1vszpfOkQL
— Markus Abwerzger (@abwerzger) 20. Februar 2019
Der FPÖ-Chef forderte, dass der Mair-Tweet strafrechtlich geprüft wird und sieht den Paragraf 188 Strafgesetzbuch, die Herabwürdigung religiöser Lehren, verwirklicht. “Der Paragraf spricht klar davon, dass jemand, der öffentlich eine Person, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, herabwürdigt und verspottet, mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Daher muss dies nun geprüft werden”, meinte der Landesparteiobmann und Anwalt.
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