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Auflösung des Mythos: Urlaub ist Arbeitgebersache?

©AK mythbuster Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Die Arbeiterkammer Vorarlberg klärt über Mythen bzw. Volksweisheiten auf. Heute erfahren Sie die Auflösung auf die am Freitag gestellte Frage: Urlaub ist Arbeitgebersache?

Kolleginnen und Kollegen mit Kindern haben beim Urlaubsanspruch Vorrang. In den Monaten Februar und März herrscht eine Urlaubssperre. Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück sind nicht erlaubt. In vielen Firmen wird so einiges dieser theoretischen Volksweisheiten auch praktisch gehandhabt. Doch ist das auch rechtens? Die Aufklärung zum Mythos vom vergangenen Samstag dazu gibt es heute.

Mythos und Auflösung

In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.

Mythos einsenden

Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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