Auflösung des Mythos: 14-tägiges Rücktrittsrecht im Internet?

Schnell per Mausklick etwas im Internet bestellt und wenige Tage später trifft das Paket auch schon zu Hause ein – ganz ohne Mühe, Aufwand und Zeitverlust. Doch was ist, wenn die Bestellung nicht den Vorstellungen entspricht? „Dann kann ich das ja genauso wie im Einzelhandel auch nach 14 Tagen wieder zurückgeben“, denken sich die meisten. Doch ist dies wirklich so? Oder gelten im Onlinehandel andere Regelungen als im Einzelhandel? Die Aufklärung zum Mythos vom vergangenen Samstag dazu gibt es heute.
Grundsätzlich gilt, dass man – wie bei den typischen Haustürgeschäften – ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat, allerdings ist dieses Rücktrittsrecht ausgeschlossen im Zusammenhang mit dem Kauf von Veranstaltungstickets – wie z.B. Festspielkarten, Tickets für Konzerte, Sportveranstaltungen, Kabaretts etc.
Mythos und Auflösung
In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.
Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at
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