Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung “unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung” stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.
Kurz zuvor hatte die Regierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib verkündet. Diese Maßnahmen im “Kampf gegen den politischen Islam” basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums.
(APA)
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