Das Wählerverzeichnis für die am 14. März 2010 stattfindenden Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters liegt vom 18. Jänner bis einschließlich
27. Jänner während der Amtsstunden von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Samstag von 08.00 – 10.00 Uhr im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Einwohner, der in der Wählerkartei eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, gegen das Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtiger oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich Einspruch erheben.
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