Gutachten
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch glaubte zunächst, genug in der Hand zu haben, um den Mann wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht zu stellen. Von schadhaften Seilen und fehlenden Bewilligungen war die Rede. Ein weiteres technisches Gutachten ergab nun, dass sich der Betreiber doch nicht dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu stellen braucht.
Das Strafverfahren bezüglich dieses schrecklichen Unfalles wurde eingestellt. Wir sind enorm erleichtert. Mein Mandant ist gestraft genug, so Verteidiger Nicolas Stieger. Der Betreiber war damals gemeinsam mit seinem 60-jährigen Begleiter mit einem Heunetz mit der Ladung mitgefahren, als die Last plötzlich mitsamt den beiden Männern in die Tiefe stürzte. Während der Betreiber Glück hatte und mit Verletzungen davon kam, starb der 60-jährige Bludenzer. Auch der Hund des Betreibers überlebte den Absturz nicht.
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