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Auf Facebook schimpfen kann teuer werden

Weil eine 19-jährige Schweizerin einen Mann auf facebook beschimpfte, wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 19-jährige St.Gallerin hatte sich laut 20min.ch einer Gruppe auf Facebook angeschlossen, die gegen die Schließung des Kulturlokals KuGl in St.Gallen kämpfte. Das Lokal sah sich mit Anrainerbeschwerden konfrontiert. Ein Anrainer hatte sich erfolgreich gegen Ruhestörungen in der Nacht gewehrt. Im Mai letzten Jahres wurde er schließlich auf Facebook beschimpft und bedroht. Er erstattete Strafanzeige.

Drei Personen wegen Mobbings auf Facebook verurteilt

Drei Personen konnten ausfindig gemacht werden und wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Darunter auch die 19-jährige St.Gallerin. Sie beschimpfte den Mann auf Facebook als “Seckel” und “truurige Mensch”. Im Gegensatz zu den beiden anderen Verurteilten nahm sie das Urteil nicht an und zog zum Kreisgericht weiter. Am Montag gab es den Urteilsspruch des Einzelrichters. Er bestätigte das Urteil und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagsätzen zu 30 Franken. Darüber hinaus muss die 19-Jährige 1250 Franken Verfahrenskosten begleichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Richter meinte, es sei “erschreckend”, wie in dem Internetforum beschimpft worden sei. Die Verurteilte sei sich zwar “keiner Schuld bewusst”, habe sich aber trotzdem schriftlich bei dem beschimpften Mann entschuldigt.

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