Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz hervor, wie Kathpress berichtete.
Bei Hochzeiten 3G statt Maske
Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelte statt der Maskenpflicht die 3G-Regel. Mindestabstand ist keiner einzuhalten, ebenso gebe es keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen, hieß es. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.
Darüber hinaus müsse Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Die Besucher sollen zudem von einem Willkommensdienst empfangen und auf die Regeln hingewiesen werden. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung ist ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.
(APA)
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