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Atrium klagt Meinl: Zwei Milliarden geltend gemacht

Den Wiener Unternehmer und Bankier Julius Meinl V. persönlich zerrt die MEL-Nachfolgefirma Atrium drei Jahre nach Auffliegen des MEL-Anlegerskandals nun vor den Kadi. Am heutigen Mittwoch wurde eine 2,1 Mrd. Euro schwere Schadenersatzklage gegen Meinl, seine Bank und damalige Meinl-European-Land-Manager eingebracht. Der Milliardenschaden soll der alten Meinl European Land (MEL) rund um milliardenschwere Aktienrückkäufe im Jahr 2007 entstanden sein.

Erstbeklagter ist der Chef des Meinl-Clans, Julius Meinl V. Er hat einen britischen Pass und nach Kläger-Angaben seinen Wohnsitz in London. Die Klagsführenden wollen auch Zugriff auf das Privatvermögen des Multimillionärs aus alter österreichischer Handelsdynastie. Meinl selbst ließ heute indes verlautbaren: Er sei in Österreich hauptgemeldet und habe seinen Lebensmittelpunkt in Wien.

Anlegervertreter Wilhelm Rasinger ist skeptisch, dass bei Meinl persönlich viel zu holen ist: Das Leben des Bankiers werde wegen der internationalen Dimension, die der Fall jetzt bekomme, sicher etwas unkomfortabler. Rasinger ist aber auch überzeugt, dass Meinl einen Großteil des möglichen Vermögens, auf das zugegriffen werden könnte, in einen “safe haven” bringen konnte. Eine ordentliche und zeitnahe Aufarbeitung der MEL-Affäre ist für Rasinger ein Gebot der Stunde. Für die Anleger erwartet er sich trotz der spektakulären Klagssumme aber nicht viel: “Vielleicht werden ein paar Cent herausschauen”. Der Anlegervertreter geht zu 90 Prozent davon aus, dass man sich vorher vergleicht.

Die Meinl Bank, die die Vorwürfe von Atrium als absurd zurückwies, sieht in der Klage bloß Effekthaschererei. Für eine über die bisherigen 60 Mio. Euro hinaus gehende Prozesskostenrückstellung, die für die zahlreichen bisherigen Klagen gebildet wurden, sieht Banksprecher Thomas Huemer keinen Anlass. Hinter der Atrium-Aktion ortet er nur einen “Aufschrei, sich an den Tisch zu setzen.”

Einen Vergleich ohne Kadi schließt man auch bei den Rechtsvertretern von Atrium nicht aus. Zunächst galt es aber offenbar, einer drohenden Verjährung von (strafrechtlich nicht relevanten) Ansprüchen jetzt im August entgegenzuwirken.

Aus Sicht der Meinl-European-Land-Nachfolgegesellschaft Atrium war Julius Meinl V. “Mastermind” und “Anstifter” bei den Deals rund um den umstrittenen Aktienrückkauf bei der MEL – das sei die Verdachtslage nach den bisherigen Ermittlungen. Einen Einfluss Julius Meinls auf die MEL haben Meinl und seine Bank bisher immer vehement bestritten.

Atrium hat gestern den Beschluss auf Schadenersatzklage gegen Meinl V. und andere frühere Verantwortliche bei der Meinl Bank und bei Meinl European Land gefällt und die Klagsschrift heute eingereicht. Hauptvorwurf: “Untreue am Gesellschaftsvermögen”. Im Interesse der Anleger sei man “verpflichtet”, die Wiedergutmachung des Schadens vor Gericht einzufordern, sagte die Atrium-Anwältin Bettina Knötzl.

Meinl European Land – ursprünglich eine auf Ostimmobilien spezialisierte Gesellschaft der Meinl Bank – bzw. die heutige Atrium sitzt auf der britischen Kanalinsel Jersey. Seit zwei Jahren gehört sie einem israelisch-britischen Finanzkonsortium.

Dass ein allfälliger Prozess in London in ein paar Monaten abgehandelt sein könnte, davon ist auch nach Schätzungen der Kläger nicht auszugehen. Das könnte bis zu sieben Jahre dauern, meinte Knötzl, Partnerin der Wiener Kanzlei Wolf Theiss heute auf Journalistenfragen.

Inhalt der Klage sind Milliardenschäden im Zusammenhang mit dem 2007 erfolgten Aktienrückkauf (1,8 Mrd. Euro) und “sonstige grobe Pflichtverletzungen”. Weil ein Vorwurf auf “Verstoß gegen die Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft” lautet, sei auch gegen Jersey-Recht verstoßen worden. Der Rest auf die Klagssumme von 2,1 Mrd. Euro seien zu viel bezahlte Gebühren und Ähnliches. Nach Auffliegen der Rückkäufe und umstrittener Deals über Karibikfonds waren die MEL-Papiere vor drei Jahren ins Bodenlose gestürzt.

Die Verdachtslage zeigt laut Knötzl: “Atrium ist das Opfer von Untreue, Betrug und Marktmanipulation” sowie von gröbsten Pflichtverstößen und Interessenskonflikten von Mitgliedern der früheren MEL-Führung, “die wir den inneren Kreis nennen”.

In der 80-seitigen Klage beklagt sind: Julius Lindbergh Meinl (Julius Meinl V.), die Meinl Bank Aktiengesellschaft, die Julius Meinl Aktiengesellschaft, (Meinl-Bank-Vorstand) Peter Weinzierl, (Meinl Bank Mitarbeiter) Stephan Visy, (der damalige Prokurist der Meinl Bank) Günter Weiß, (die drei früheren MEL-Direktoren) Georg Kucian, Heinrich Schwägler und Karel Römer, sowie Meinl European Real Estate Limited. Letztere und Römer befinden sich nicht in der EU, deshalb dürfte die Zustellung der Klage länger dauern als bei den anderen.

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