Atomkrieg, Stunde Null und Befehl zum Töten

Von Christiane Eckert
Das beantragt zumindest die Staatsanwaltschaft Feldkirch, nachdem der junge Mann im September vergangenen Jahres zwei Menschen mit zwei verschiedenen Messern attackierte. Der, laut Gutachten an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie Leidende soll zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sein. In Befragungen erklärte der Betroffene, dass er Stimmen hörte, die ihm die Taten befohlen hätten. Das erste Opfer war eine 45-jährige Frau, die zu Besuch war. Das zweite Opfer – ein 48-jähriger Passant, der den Angreifer gar nicht kannte und nur zufällig auf der Bregenzer Rheinstraße entlang spazierte.
Anstalt unausweichlich
Das Gutachten legte – zumindest im Begutachtungszeitpunkt – klar, dass eine Unterbringung einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht substituierbar sei. Ansonsten bestehe große Gefahr, dass der Betroffene ähnliche Taten begehe. Es gab laut Staatsanwaltschaft kein Motiv, keinen Anlass, die Messerattacken, bei der die zwei Personen mit wuchtigen Stichen angegriffen wurden, folgten aus heiterem Himmel. In einem Fall wurde ein Filettiermesser mit 19 Zentimeter langer Klinge verwendet. Der Betroffene gab zunächst an, sich nicht erinnern zu können, dann sprach er von Stimmen, dann widerrief er seine Ausführungen.

„Meine Mandantin leidet auch heute noch sehr, sie traut sich kaum aus dem Haus, ist in psychotherapeutischer Behandlung“, so Opferanwältin Anita Einsle.
Wie es mit dem 24-Jährigen Angreifer weiter geht, müssen die Geschworenen entscheiden, Prozesstermin gibt es noch keinen.
(red/ec)
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