Ebenfalls erhöht hat sich die Zahl der erledigten Asylverfahren vor dem VwGH – und zwar von 1.016 auf 1.811 im selben Zeitraum. Allerdings betreffen die Zahlen des laufenden Jahres nur die ersten drei Quartale.
Aufgehoben hatte der Verwaltungsgerichtshof 2005 insgesamt 196 Fälle, das sind 19,2 Prozent aller erledigten Beschwerden. Konkret bedeutet dies eine Art Rückverweisung an die zweite Instanz, den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). 2007 waren es zwar in absoluten Zahlen mit 234 mehr Aufhebungen, angesichts der massiv gestiegenen Verfahren in dritter Instanz sank aber die Aufhebungsquote auf 12,9 Prozent.
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