“Eine solche Verfahrensdauer ist untragbar. Zudem sind ausländische Straftäter dadurch zu lange vor der Abschiebung geschützt”, betont Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler anlässlich des für morgen, Freitag, von humanitären Organisationen ausgerufenen Tages des Bleiberechts.
Die Zuerkennung eines Aufenthaltstitels bei langer Dauer eines Asylverfahrens lehnt Landesrat Schwärzler strikt ab. Das gilt insbesondere für kriminelle Asylwerber. Von der neuen Bundesregierung fordert er gesetzliche Regelungen und administrative Maßnahmen, um die Asylverfahren zu verkürzen und Verfahrensverschleppung zu verhindern.
Schwärzler: “Der Asylgedanke vorübergehender Schutz vor Verfolgung darf in dieser Frage nicht überzogen werden. Selbstverständlich sollen alle Schutzbedürftigen auch in Zukunft Schutz erhalten. Das geht aber nur, wenn das Asylsystem nicht für Zuwanderungszwecke missbraucht wird. Es kann nicht sein, dass Asylwerber, die ehrliche Angaben machen und deren Asylantrag abgewiesen wird, unser Land verlassen müssen, während diejenigen, welche das Gastrecht missachten und ihr Asylverfahren hinauszögern, davon profitieren.”
Gerade beim Umgang mit rechtskräftig verurteilten kriminellen Asylwerbern darf es kein Augenzwinkern geben, so Schwärzler: “Es gibt Null-Toleranz für Kriminelle. Asylwerber, die in unserem Land straffällig werden und das Gastrecht missbrauchen, müssen rasch das Land verlassen. Ein schnelleres Handeln ist zum Schutz der heimischen Bevölkerung und der hier lebenden Zuwanderer notwendig. Hier muss die Bundesregierung endlich mehr Taten statt nur Worte setzen.”
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