Der EGMR hatte in einem Schreiben von Anfang November angeregt, Rückführungen von Asylwerbern nach Griechenland zwischenzeitlich zu unterlassen, “wenn die Asylwerber vorbringen, dass die Rückführung sie in ihrem von der Konvention garantierten Menschenrecht verletzen würde”. Die Regierung entschied sich jedoch gegen einen allgemeinen Abschiebestopp, tritt aber nun vermehrt selbst in die Asylverfahren ein, verzichtet also auf die im “Dublin II”-Abkommen vorgesehene Möglichkeit, Flüchtlinge in jenes Land abzuschieben, in das sie erstmals in die EU eingereist sind.
Abschiebungen nach Griechenland sind aber für die Bundesregierung ohnehin schwierig geworden. Denn in mehreren Fällen hat der EGMR solche Ausweisungen gestoppt. Dem Ersuchen des Gerichts auf Aussetzung von Abschiebungen nach Griechenland ist bereits eine Reihe von Staaten wie Großbritannien, Deutschland, Belgien und die Niederlande nachgekommen.
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