Am Nachmittag zuvor hatte die Rechtsberaterin Karin Klaric Zutritt zur Familie erhalten, in der Nacht sei er dann allerdings verwehrt worden, “mit dem Argument, man darf die Kinder nicht aufwecken”. Unklarheiten über die Zuständigkeit bei der Rechtsberatung seien mittlerweile ausgeräumt. Die Familie sei früher von einer anderen Anwältin betreut worden; die Vollmacht für die Vertretung durch Klaric habe man bereits seit langem geschickt, doch die Polizei habe dies anfangs “nicht anerkannt”. “Dadurch haben wir viel Zeit verloren”, klagte der Sprecher.
Die Mutter der beiden achtjährigen Mädchen – der Verein hat die ursprüngliche Altersangabe korrigiert – befindet sich nach wie vor in stationärer psychiatrischer Behandlung. Es sei “nicht fix, wie es mit dem Heilungsprozess aussieht”, hieß es seitens des Vereins. Und es sei nicht einmal klar, ob sie überhaupt jemals genesen werde: “Wenn nicht, reißt man die Familie dauerhaft auseinander.”
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