Im Juni 2004 war bei einer Ordination in Baden ein 59-Jähriger an Herzversagen gestorben, der sich zum Abnehmen mittels eines Gastroskopie-Schlauches einen Ballon im Magen einsetzen lassen wollte. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, der Mediziner erbat drei Tage Bedenkzeit.
Laut Anklage wurde der Eingriff vorgenommen, ohne den damals rund 170 Kilo schweren Patienten entsprechend aufzuklären. Bei der Behandlung soll dann das Narkosemittel Propofol verabreicht worden sein. Auf Grund unzureichender Überwachung erfolgte ein Abfall der Blutsauerstoffsättigung auf 45 Prozent. Das Opfer starb an den Folgen von mangelnder Sauerstoffversorgung des Herzmuskels.
Ursprünglich war auch ein 54-jähriger Berufskollege des 46-Jährigen mitangeklagt. Der Strafantrag gegen den Klosterneuburger wurde von Staatsanwalt Erich Habitzl zurückgezogen.
Verurteilt wurde nur der 46-Jährige. Sie sind ein guter und menschlicher Arzt, meinte Richterin Renate Schober bei der Urteilsbegründung. Das ändert aber nichts daran, dass Fehler passiert sind. Zum einen sei der Befund des 59-Jährigen nicht sorgfältig erhoben worden, über die Anwendung von Propofol hätte sich der Verurteilte genauer informieren sollen, meinte Schober.
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