Dafür ist der Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach den 34-Jährigen am Dienstag des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig.
Die Trennung sollte gefeiert werden
Der Arzt hatte im Juni 2015 mit der 37-Jährigen die zuvor vereinbarte Trennung mit Alkohol und Ecstasy gefeiert. Die Drogen lösten bei der Frau schwere Nebenwirkungen aus, an denen sie wenig später starb. Der Mediziner habe die Gefahr erkannt, doch keinen Notarzt gerufen, befanden die Richter.
Der Arzt wollte keine Hilfe holen
Dass er den lebensgefährlichen Zustand der Frau nicht erkannt haben will, “glaubt Ihnen kein Mensch”, sagte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten. Er kümmerte sich zwar in seiner Wohnung um die Frau, rief aber keinen Notarzt – auch dann nicht, als es der Ex-Freundin so schlecht ging, dass er nackt in den Keller hetzte, um Medikamente zu holen – und sich aus der Wohnung ausschloss. Er wartete zunächst auf den Schlüsseldienst. Erst als die Tür wieder offen und die Frau tot war, wählte der Mann den Notruf.
Verminderte Schuldfähigkeit durch Drogeneinfluß
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht dessen Geständnis. Zudem ging die Kammer wegen des Drogenrauschs von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Verurteilt wurde der Mann auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
(APA/dpa)
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