Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch seinen Einspruch gegen eine Verleumdungsklage einer britischen Talkshow-Moderatorin ab. Damit stiegen nach Beurteilung britischer Medien die Chancen auf ein Verfahren.
Die Talkmasterin Anna Richardson wirft Schwarzenegger vor, sie 2003 in einem Artikel in der Los Angeles Times verleumdet zu haben. In dem Artikel hatten ihn seine Wahlkampfhelfer gegen Richardsons Beschuldigung in Schutz genommen, sie während eines Interviews in einem Londoner Hotel am Busen berührt zu haben. Diesen Vorwurf habe Richardson erfunden, schrieben sie. Das stellt nach Ansicht der Journalistin eine Verleumdung dar, da sie keineswegs gelogen habe.
Schwarzenegger bestreitet, Richardson unsittlich berührt zu haben. Außerdem argumentiert er, dass die beiden Wahlkampfhelfer nicht ermächtigt gewesen seien, in seinem Namen zu schreiben. Insofern sei er der falsche Adressat für die Klage. Doch das britische Gericht widersprach dem und urteilte, Schwarzenegger könne am Besten bezeugen, was in dem Hotel vorgefallen sei. Damit ist aber noch nicht endgültig entschieden, dass es wirklich zu einem Verfahren kommen wird.
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