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Armutskonferenz präsentiert neues Modell für Wohnbeihilfe für Vorarlberg

Michael Diettrich und die Armutskonferenz haben ein eigenes Modell entwickelt.
Michael Diettrich und die Armutskonferenz haben ein eigenes Modell entwickelt. ©VOL.AT/Paulitsch
Dornbirn. Die Vorarlberger Armutskonferenz stellt ihr eigenes Modell der Wohnbeihilfe fürs Ländle vor. Sie schlägt eine Anpassung der Wohnbeihilfe an dem Modell der Mindestsicherung vor, damit schlage man gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe.
Die Wohnbeihilfe zielt als Sozialleistung auf die Unterstützung von Menschen mit niedrigen Einkommen. Sie liegt in der Zuständigkeit der Vorarlberger Landesregierung und ist auf Landesebene gestaltbar. Nach Ansicht der Armutskonferenz ist das derzeitige Modell zu kompliziert und nur für Fachleute verständlich. Deshalb schlägt die Vorarlberger Armutskonferenz ein eigenes Modell vor.

Das Modell greife mehrere Aspekte der sozialpolitischen Debatte in Vorarlberg auf, die in den letzten Jahren zu beachten waren:

  1. Der Auftrag des Landtags eine Harmonisierung oder Zusammenführung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe zu prüfen und möglichst herzustellen.
  2. Die Forderung, einen ausreichenden Abstand zwischen der Mindestsicherung und den Erwerbseinkommen im Niedriglohnsektor zu gewährleisten. Die Wohnbeihilfe sei die Sozialleistung, die am einfachsten auf Landesebene gesteuert werden könne. Das Modell der Armutskonferenz orientiere sich dabei an eine Aussage von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gegenüber dem “Standard”, dass 100 oder 200 Euro ein zu geringer Abstand seien.
  3. Die Empfehlung einer OECD-Studie, zur Steigerung des wirtschaftlichen Wachstums die Einkommenssituation der unteren 40 Prozent der Bevölkerung stärker in den Fokus der Politik zu rücken und dabei auch Sozialleistungen zu berücksichtigen. Die Wohnbeihilfe sei dafür ein treffsicheres Instrument, da sie Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen dort entlaste, wo der Kostendruck am größten sei.

Das Modell der Armutskonferenz

Nach Vorstellung der Armutskonferenz sollte das Wohnbeihilfe an das System der Mindestsicherung angepasst werden und ein Mindesteinkommen nach Abzug der Miete garantieren. Wie in der Mindestsicherung sollen in der Wohnbeihilfe bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Miete und Betriebskosten übernommen werden. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze würden diese Leistungen reduziert.

Bei der Einkommensgrenze empfiehlt die Armutskonferenz eine Orientierung an den Grenzwerten der GIS-Gebührenerhebung. Diese berechnen sich aus Nettojahreseinkommen inklusive aller zusätzlichen Einkünfte mit Ausnahme der Familienbeihilfe abzüglich Miete dividiert durch 12. Die sich aus dieser Rechnung ergebende Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt aktuell bei 997 Euro.

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Wohnbeihilfe statt Finanzaufstockung für Banken

Finanziert werden soll das Modell über die Wohnbauförderung. Diese erwirtschafte schließlich Überschüsse in Millionenhöhe, betont Diettrich. Auch sei diese Verwendung zweckdienlicher als eine Finanzaufstockung der Hypo Vorarlberg, auch wenn diese Gelder gesetzlich nicht zweckgewidmet sind.

Höhere Löhne würden Wohnbeihilfe überflüssig machen

Dennoch, das von der Armutskonferenz vorgeschlagene Modell wäre teurer als das bestehende. Hier könne man jedoch Abhilfe leisten, betont Diettrich. So könne man die Wohnbeihilfe befristen, bis man den Betroffenen eine gleichwertige gemeinnützige Wohnung anbieten kann. Auch der von der SPÖ geforderte Netto-Mindestlohn von 1.500 Euro würde bei einem Mietpreis von 8 Euro pro Quadratmeter die Wohnbeihilfe obsolet machen.

70.000 Vorarlberger könnten profitieren

Die Zielgruppe des Modells wären beileibe nicht nur die Mindestsicherungsbezieher – sondern 70.000 von Armut bedrohte Vorarlberger. Weitere Vorteile wären aus Sicht Diettrichs damit eine Entlastung des von den Gemeinden mitfinanzierten Sozialfonds und eine Bündelung der Wohnbeihilfen beim Land Vorarlberg.

Die gesamte Pressekonferenz zum Nachsehen

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