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Arbeitsprogramm gegen Stimmen der ÖVP beschlossen

Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Innenministeriumsaffäre und diverser anderer Causen hat am Freitag gegen die Stimmen der ÖVP sein Arbeitsprogramm beschlossen.

Vereinbart wurden über 250 Zeugen-Ladungen, darunter auch Kanzler Alfred Gusenbauer (S), sein Vorgänger Wolfgang Schüssel sowie Vizekanzler Wilhelm Molterer (beide V) und eine Reihe von aktiven und ehemaligen Ministern. Die nächste Sitzung ist für den 2. April geplant – dabei sollen auch die ersten konkreten Zeugenladungen beschlossen werden.

ÖVP-Fraktionschef Helmut Kukacka begründete das Nein seiner Fraktion mit Datenschutz-Bedenken. Die ÖVP wollte die Entscheidung über die Beweismittel und Auskunftspersonen vertagen und von den beiden am Freitag bestellten Verfahrensanwälten prüfen lassen. Dabei handelt es sich übrigens um die pensionierten Generalprokuratoren Gottfried Strasser und Walter Presslauer. Die anderen Fraktionen lehnten das zwar ab, kamen der ÖVP jedoch in anderen Punkten entgegen – unter anderem wurde das Thema “Parteienfinanzierung” der SPÖ durch die BAWAG vorgezogen und wird nun vor der “Visa Affäre” an fünfter Stelle behandelt.

Dass die ÖVP dem Beweisantrag trotzdem ihre Zustimmung verweigerte, sorgte bei Ausschuss-Vorsitzendem Peter Fichtenbauer (F) für Verwunderung. Er kritisierte, “dass seitens der ÖVP versucht wurde, die innewohnende Logik des Untersuchungsausschusses zu stören”. Ausgangspunkt der Untersuchungen seien nun einmal die Aussagen von Ex-Kripo-Chef Herwig Haidinger über angeblichen Machtmissbrauch im seit 2000 ÖVP-geführten Innenministerium und nicht 30 Jahre alte Parteienfinanzierungs-Vorwürfe, argumentierte der FP-Mandatar.

BZÖ-Chef Peter Westenthaler fand noch schärfere Worte und warf der ÖVP “Obstruktion” vor. Auch SP-Fraktionschef Rudolf Parnigoni meinte, man habe sich um eine Fünf-Parteien-Einigung bemüht, aber die ÖVP “hat sich einer Mitarbeit entzogen”. Für den Grünen Peter Pilz ist die Abstimmung ein Zeichen, dass SPÖ und ÖVP nicht miteinander können. Dem Beschluss am Freitagnachmittag war ein fast vier Stunden langes Tauziehen über den Inhalt des Beweisantrages und der Zeugenliste vorangegangen.

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