Dies heißt es im aktuellen AK-Strukturwandelbarometers in Zusammenarbeit mit dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES). “Die Resultate machen deutlich, dass bei den herrschenden Arbeitsbedingungen dringend Verbesserungsbedarf herrscht”, so AK-Präsident Rudi Kaske in einer Aussendung.
Befragt wurden die Betriebsräte von IFES nach 30 verschiedenen Einzelaspekten – etwa Zeitdruck, Anteil von Leiharbeit, Outsourcing, Investitionen in Personal oder Einbindung des Betriebsrates. Strukturwandel findet laut dem wissenschaftlicher Projektleiter beim IFES, Georg Michenthaler, am stärksten in Unternehmen statt, die über mehr als 200 Beschäftigte verfügen, atypische Beschäftigungsverhältnisse aufweisen und ihre Entscheidungen von einer Konzernzentrale im Ausland “diktiert” bekommen.
Zeitdruck steigt an
Zwei Drittel der befragten Betriebsräte sahen im vergangenen halben Jahr ein Ansteigen des Zeitdrucks sowie eine Erhöhung der Flexibilitätsanforderungen. Für fast die Hälfte der Befragten sind die steigenden Flexibilitätsanforderungen vorteilhaft für die Firma, aber zwei Drittel meinen, dass dieser Wandel für die Belegschaft nachteilig ist.
Laut Umfrage werden Teilzeitkräfte in fast in jedem der untersuchten Betriebe eingesetzt – bei mehr als einem Drittel machen diese mittlerweile sogar mehr als zehn Prozent der Beschäftigten aus. Fast jedes zweite Unternehmen beschäftigt Leiharbeitskräfte.
Überstunden sollen verteuert werden
Arbeiterkammer und ÖGB haben anlässlich der Umfrage ihre Arbeitsmarkt-Forderungen mitten im Wahlkampf erneuert: Überstunden sollen für Unternehmen in Form einer Arbeitgeberabgabe in Höhe von 1 Euro pro geleisteter Überstunde verteuert werden. Weiter sollen All-in-Arbeitsverträge eingeschränkt werden und der Zugang zur sechsten Urlaubswoche erleichtert werden.
Um die Qualität der Arbeitsbedingungen zu steigern wollen es AK und ÖGB Teilzeitbeschäftigten erleichtern in Vollzeit zu wechseln und ältere Beschäftigte sollen besser vor Kündigungen geschützt werden. Die Arbeitnehmervertreter wollen den Anteil der Leiharbeitnehmer auf maximal 10 Prozent der Belegschaft beschränken. “Nach einer gewissen Überlassungsdauer soll ein Anspruch auf Übernahme in die Stammbelegschaft zustehen”, so die Forderung von ÖGB und AK.
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