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Sicher durch den Steuerdschungel

Auch Leonie möchte nicht mehr Steuern bezahlen als notwendig.
Auch Leonie möchte nicht mehr Steuern bezahlen als notwendig. ©VN/Roland Paulitsch
Jedes Jahr aufs Neue gibt es für Steuerzahler die Möglichkeit, durch die Arbeitnehmerveranlagung, im Volksmund bekannt als Steuerausgleich, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Was viele nicht wissen: Pro Kopf können bis zu mehrere Hundert Euro in die Geldbörse zurückfließen.

In Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Vorarlberg zeigen wir Ihnen in einer vierteiligen Serie, wie Sie an bares Geld kommen. AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer gibt Tipps.

FinanzOnline ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Das „Online Finanzamt“ ist nicht nur zeitgemäß und zeitsparend, sondern es lassen sich weitere Informationen abfragen, wie hoch zum Beispiel die Pension ist oder ob aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung Beiträge bei der Sozialversicherung bezahlt wurden. „Auch der Versicherungsdatenauszug muss nicht bei der GKK abgeholt werden, sondern kann bequem zu Hause eingesehen und ausgedruckt werden“, klärt die Expertin auf. Besondere Vorsicht sei deswegen bei den Login Daten zu FinanzOnline geboten: „Das sind persönliche Daten, die unbedingt sicher aufbewahrt werden müssen“, macht Düringer auf einen wichtigen Punkt aufmerksam.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Seit zwei Jahren gibt es die antragslose Arbeitnehmerveranlagung: Diese erfolgte erstmalig in der zweiten Jahreshälfte 2017 für das Jahr 2016 von Amts wegen, das heißt, ohne Abgabe einer Steuererklärung. Dieser antragslose “Steuerausgleich” ist für viele Menschen eine große Erleichterung, denn die Gutschrift kommt automatisch auf das Bankkonto. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn die Höhe der Gutschrift ist nicht immer korrekt. „Mythen, wie ich muss keine Arbeitnehmerveranlagung mehr durchführen, hören wir sehr oft. Der Einkommensteuerbescheid kann nur dann korrekt sein, wenn alle angefallenen Ausgaben, zum Beispiel der geleistete Unterhalt an Kinder, auch richtig erfasst wurden“, erläutert Düringer. Wenn ein Bescheid aufgrund einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung nicht korrekt ist, hat man fünf Jahre Zeit, seine Arbeitnehmerveranlagung auf Antrag einzureichen. Das Finanzamt hebt dann den Bescheid aus der antragslosen Veranlagung auf und entscheidet unter Berücksichtigung der eingereichten Veranlagung.

Info: VN-Telefonsprechstunde mit Eva-Maria Düringer am Freitag, 8. März 2019, von 13 bis 14 Uhr (05572/94 94 00) und VN/VOL.AT-Videochat von 14 bis 14.30 Uhr.

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