Zu Jahresbeginn steht er an: der Steuerausgleich, die Arbeitnehmerveranlagung (ANV). Und die bringt bares Geld. Laut dem Bundesministerium für Finanzen kann jeder Arbeitnehmer durchschnittlich rund 300 Euro vom Finanzamt zurückholen. Diese Gutschrift ist aber von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Familiensituation oder dem Arbeitsweg.
Viele verzichten auf Arbeitnehmerveranlagung
Insgesamt werden 900 Millionen Euro ausgeschüttet. „In manchen Fällen sind es sogar ein paar Tausend Euro, die der Fiskus zurückerstattet”, informiert AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer.
Es könnte aber deutlich mehr sein: Zum Beispiel wird nur gut ein Zehntel der absetzbaren Spenden an karitative Organisationen steuerlich geltend gemacht. „Leider verzichten immer noch viele auf die Arbeitnehmerveranlagung und so auf die Chance, den Staat an den eigenen Ausgaben zu beteiligen”, so Düringer.
So holen Sie Ihr Geld zurück
Bevor man jedoch den Steuerausgleich in Angriff nimmt, sollten alle wichtigen Unterlagen beisammen sein. Wichtig ist auch das Auswählen der richtigen Formulare. „Um etwa die Negativsteuer und eventuelle Ausgaben geltend machen zu können, benötigt man das Formular L1.
Online kann man die Formulare nicht mehr herunterladen, da sie codiert sind, aber mittels FinanzOnline ist es möglich, die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen”, informiert die Expertin. Auf der Homepage des Finanzministeriums erhalte man unter „Demo Arbeitnehmerveranlagung” zusätzlich wertvolle Hilfe.
- Richtiges Ausfüllen: Das erspart Zeit und mühsames Rückfragen, inkorrekte Beträge werden nicht ausbezahlt.
- Anzahl der Jahreslohnzettel richtig anführen: „Stimmt die Zahl der angegebenen Lohnzettel nicht mit den beim Finanzamt gespeicherten überein, wird die Veranlagung nicht oder falsch durchgeführt. Es kommt sogar vor, dass man zuerst eine Gutschrift erhält, die man falls die fehlenden Lohnzettel, z. B. Insolvenzentgeltfonds eintreffen, aber wieder zurückbezahlen muss”, warnt die AK auf ihrer Homepage.
- Belege: Nicht mitgeschickt werden müssen Belege, aber steuerlich geltend gemachte sollten sieben Jahre lang aufbewahrt werden, falls das Finanzamt ein Ersuchen um Ergänzungsschreiben schickt. Sollten die Belege nicht mehr vorgelegt werden, wird die erhaltene Steuergutschrift zurückgefordert.
Stellen Sie Ihre Fragen
Die AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer steht Ihnen am 28. Februar für Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung.
VN-Telefonaktion: Freitag, 28. Februar, von 13 bis 14 Uhr (05572/94 94 00)
VN/VOL.AT-Videochat: 28. Februar von 14 bis 14.30 Uhr. Fragen können sie per Mail an aktuell@vol.at oder facebook.com/vorarlbergOnline stellen oder direkt im VOL.AT-Forum posten.
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