Ab 01. Mai erhebt die Telekom zusätzlich zu den vertraglichen Entgelten einmal jährlich 15 Euro. Der Betrag würde für die fixen Breitband-Internetanschlüsse fällig werden. Die Telekom zeigt allerdings ihr Entgegenkommen und gewährt ihren Kunden die Möglichkeit, ihren Kombivertrag bis zum 01. Mai kostenlos zu kündigen.
Preiserhöhungen für Kunden
Von den AON Preiserhöhungen sind vor allem Kunden betroffen, die Internettarife, wie zum Beispiel “Kombi Paket”, “aonKombi”, “aonSuperKombi”, “aonPowerKombi” oder “aon-Breitband Duo” bzw. “aon-Breitband Pur” abgeschlossen haben. Das Anrecht auf die Kündigung ist im Telekomgesetz klar geregelt und da es sich um eine einseitige Preiserhöhung handelt, kann auch kostenlos gekündigt werden. Darüber hinaus dürfen frustrierte Kunden sogar den gesamten Vertrag auflösen und nicht nur die Internet-Dienstleistung.
Verunsicherte Kunden
Viele Kunden zeigten sich verunsichtert und informierten sich bei der Arbeiterkammer. Die Verunsicherung wurde zudem von der AON-Hotline forciert. Dort wurden nämlich Falsch-Auskünfte erteilt. Es wurde kommuniziert, dass sich im Ausstiegsfall der monatliche Gesamtpreis nur um den Internetpreis reduzieren würde. Im Beispiel von einem monatlichen Gesamtpreis von 19,90 Euro wäre der Preis dann also nur um 3,92 Euro reduziert worden. Die Arbeiterkammer rät unzufriedenen Kunden dazu, die kostenlose Kündigungsfrist zu beachten. Diese endet am 01. Mai.
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