“Es geht um Mitwisserschaft, konkret genannt werden diese beiden Personen”, bestätigte Marie-Luise Nittel, Sprecherin der OStA Wien, einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung “Kurier” (Freitagausgaben). Es sei jedenfalls anzunehmen, dass sämtliche strafrechtliche Handlungen von der StA bereits untersucht wurden.
Eingelangt sei das Schreiben des Juristen am Mittwoch, es werde an die zuständige Behörde in Niederösterreich weitergeleitet. Diese werde die Anzeige überprüfen und über das weitere Vorgehen – zurücklegen oder weiterverfolgen – entscheiden, so Nittel. “Mit Erstaunen beobachte ich aus der Ferne, dass die Ermittlungen keine Bemühung erkennen lassen, die Mittäter zu überführen”, zitierte die Sprecherin aus dem Brief des Anwalts. Mitwisserschaft alleine wäre laut Nittel jedenfalls nicht strafbar, anders würde es bei einer Begünstigung bzw. Mittäterschaft aussehen. Laut “Kurier” ist der Jurist davon überzeugt, dass die Ehefrau und der Sohn von dem Kellerverlies gewusst haben. Sein Schreiben erging auch an die OStA Niederösterreich und Burgenland, so das Blatt.
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