Anwaltskanzlei rechtfertigt sich

Die Kanzlei schreibt in einer Mitteilung an die Medien: “Diese Spekulationen sind ‘haltlos und ohne jede Grundlage’. Marxer & Partner vertrete im gegenständlichen Rechtshilfeverfahren nicht Herrn Karl-Heinz Grasser, sondern einen in Liechtenstein ansässigen Wirtschaftsprüfer, der in diesem Verfahren nicht Beschuldigter sei. Im Zuge dieses Rechtshilfeverfahrens sei es bei diesem Wirtschaftsprüfer zur Beschlagnahme von Unterlagen gekommen. Über Beschwerde des Wirtschaftsprüfers habe das Fürstliche Obergericht die Beschlagnahme und auch die Leistung von Rechtshilfe unter anderem wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses für unzulässig erklärt; die dagegen von der Staatsanwaltschaft eingebrachte Revisionsbeschwerde habe der Oberste Gerichtshof verworfen. Damit sei der Rechtsgrund für die Einbehaltung dieser Unterlagen durch das Gericht weggefallen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Bei “bewilligter Akteneinsicht behoben”
“Ein Partner unserer Kanzlei hat auf Grundlage der vorgenannten Gerichtsentscheidungen diese – von der Beschlagnahme nicht mehr erfassten – Unterlagen im Zuge einer bewilligten Akteneinsicht behoben und unserem Mandanten unverzüglich gegen Quittung ausgehändigt. Nach Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft haben wir unseren Mandanten bewogen, diese Unterlagen dem Gericht freiwillig zur Verfügung zu stellen, sodass sie im neuen Rechtshilfeverfahren zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen liegen nunmehr schon seit einigen Wochen bei Gericht, ohne dass eine Beschlagnahme derselben erfolgt wäre”, nimmt die Kanzlei Marxer & Partner weiter Stellung. Eine Prüfung dieses Sachverhalts durch den renommierten Wiener Strafrechtsordinarius Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch habe bestätigt, dass es in diesem Fall zu keiner Verletzung strafrechtlicher Vorschriften gekommen sei; die diesbezügliche Stellungnahme liege dem Fürstlichen Landgericht vor.
Spekulationen über eine angebliche Manipulation dieser Unterlagen entbehrten jeder Grundlage, schreibt die Kanzlei. “Kopien der verfahrensrelevanten Unterlagen sind von der von uns vertretenen Partei bereits vor längerer Zeit in einem inländischen Strafverfahren den Liechtensteinischen Behörden eingereicht worden und stehen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung , so dass diese zur Verfügung stehenden Dokumente ohne weiteres mit den freiwillig eingereichten Unterlagen verglichen werden können.” Und weiter: “Unser Partner genießt nach wie vor unser vollstes Vertrauen. Wir sind zuversichtlich, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bald vollumfänglich ausgeräumt sein werden.”
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