“Ich lege Rechtsmittel ein, weil ich davon ausgehe, dass es die Staatsanwaltschaft auch macht. Zurücknehmen kann man immer wieder”, sagte Anwalt Egon Geis am Dienstag.
Die Staatsanwaltschaft prüfte inzwischen noch eine Revision. Das Urteil lautete auf gewerbsmäßigen Betrug und versuchte gewerbsmäßige Erpressung. Für Sgarbi ist die strafrechtliche Seite noch nicht endgültig abgeschlossen. Er gelte auch in Italien noch als Beschuldigter, bestätigte sein Anwalt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.