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Anwalt bezahlt für Fehler 56.000 Euro

Der Zivilprozess am Bezirksgericht endete ohne Urteil mit der von den Streitparteien getroffenen gütlichen Einigung.
Der Zivilprozess am Bezirksgericht endete ohne Urteil mit der von den Streitparteien getroffenen gütlichen Einigung. ©Symbolbild/Bilderbox
Verklagter Rechtsanwalt hat seinen Mandanten in dessen Schuldenregulierungsverfahren mangelhaft beraten und haftet nun dafür.

(Neue/Seff Dünser)

Der beklagte Rechtsanwalt aus dem Oberland hat sich in einem Vergleich dazu verpflichtet, als Schadenersatz 56.000 Euro zu bezahlen. Tatsächlich bezahlen wird den Geldbetrag jedoch wohl seine Haftpflichtversicherung. Der Anwalt hat offenbar eingesehen, dass er seinen Mandanten in dessen Schuldenregulierungsverfahren mangelhaft beraten hat.

Der Masseverwalter in dem Schuldenregulierungsverfahren hatte den Anwalt am Bezirksgericht Bregenz auf Schadenersatz für Beratungsfehler beim Schuldner verklagt. Beim klagenden Masseverwalter handelt es sich um einen Unterländer Rechtsanwalt.

Der Zivilprozess am Bezirksgericht endete ohne Urteil mit der von den Streitparteien getroffenen gütlichen Einigung, wonach der beklagte Anwalt für die fehlerhafte Beratung seines Mandanten mit 56.000 Euro haftet.

Befriedigung der Gläubiger. Sein damaliger Anwalt habe ihn in dem Schuldenregulierungsverfahren schlecht beraten, sagte der angeklagte Schuldner in seinem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch. Denn sein Rechtsanwalt habe zu ihm gesagt, er dürfe das viele Geld, das er als Kläger nach einem Schadenersatzprozess von der beklagten Partei erhalten habe, verwenden, wie er wolle. Deshalb habe er die hohe Geldsumme nicht nur zur Befriedigung seiner Gläubiger ausgegeben.

Die Staatsanwaltschaft warf dem angeklagten Schuldner in der Hauptverhandlung vor, er habe 117.000 Euro für Glücksspiele in Wettlokalen sowie in Tabledance-Nachtlokalen ausgegeben und damit seinen Gläubigern vorenthalten. Der Schuldner wurde wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida angeklagt.

Dafür wurde der Angeklagte, wie berichtet, am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Der mit drei Vorstrafen belastete 41-Jährige wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil fünf Monate Gefängnis. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.

Vereinbarung vorgelesen. Vor der Urteilsverkündung in dem Strafverfahren hatte der neue Anwalt des angeklagten Schuldners darauf bestanden, dass aus dem Gerichtsakt der Inhalt der Vereinbarung über die Schadenersatzzahlung für die Beratungsfehler des früheren Anwalts vorgelesen wird.

Trotz der fehlerhaften anwaltlichen Beratung habe der mit seinem Privatkonkurs konfrontierte Angeklagte „gewusst, dass es nicht in Ordnung ist“, Geld für Glücksspiele und Tabledance auszugeben, statt es seinen Gläubigern zukommen zu lassen, sagte der Richter im Strafprozess.

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