Weil der Verteidiger entweder keine oder nur beeinträchtigte Wortmeldungen von sich gab und mehrmals einnickte und nicht einmal auf den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Anklage auszuweiten reagierte, wurde der Richter aktiv. Die alkoholgeschwängerten Ausdünstungen des Mannes wurden nicht nur von Liebhauser-Karl, sondern auch von den anwesenden Medienvertretern wahrgenommen.
Liebhauser-Karl ließ sich dies bestätigen und gab den Vorfall ebenso zu Protokoll wie die Wahrnehmungen von Staatsanwalt und Journalisten bezüglich der “Fahne” des Verteidigers. Diesem blüht nun ein Disziplinarverfahren. Der Angeklagte in dem vertagten Prozess wird wohl einen neuen Pflichtverteidiger bekommen.
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